Leistungsentgelt nach TVöD

Wir unterstützen Sie bei der Leistungsorientierten Bezahlung [LOB] nach § 18 TVöD

Wir arbeiten im Kompetenznetzwerk "TVöD umsetzen" mit Netzwerkpartnerunternehmen zusammen, um zur Umsetzung des Leistungsentgelts in die Verwaltungspraxis sinnvolle und praxisorientierte Beratungs- und Trainingsangebote zu machen. Durch unsere langjährigen Erfahrungen in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen kennen wir deren kulturelle und aufgabenbezogene Besonderheiten gut.

Wichtige Eckpunkte zum Leistungsentgelt:

Ziele der LOB:

Förderung von Qualität, Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns.

Stärkung von Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz.

Gestaltungs-
möglichkeiten:

Leistungsprämien, Leistungszulagen, erfolgsorientierte Zahlung.

Finanzierung / Ausschüttung:

"Prämientopf": 2% der Vorjahres-Entgeltsumme aller Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers (Stand Mai 2017).

Verpflichtung zur dienststelleninternen Regelung durch eine Dienstvereinbarung als Auszahlungsgrundlage.

Auskehrzwang (Prämientopf wird jährlich auf die identifizierten Leistungsträger/innen verteilt)

Leistungsermittlung:

Zielvereinbarungen, Systematische Leistungsbewertung oder eine Kombination.

Die LOB bringt vielschichtige Herausforderungen mit sich. Diesbezüglich haben die Organisationen heute ganz unterschiedliche Umsetzungsgrade erreicht. Das Leistungsspektrum zur LOB-Umsetzung des Kompetenznetzwerks erstreckt sich von der Beratung von Verwaltungsdienststellen und Personalräten bis zur erfolgreichen Implementierung neuer Instrumente und das Training von Führungskräften.

Wir haben deutschlandweit in über 100 Dienststellen bei der LOB-Einführung geholfen, u. a. in der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung bundesweit und zahlreichen Landkreisen und Kommunen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Wir unterstützen auch Sie gern auf vielfältige Weise dabei, die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern - egal, wo Sie heute stehen.